Kanzlei Dr. Betzler – Rechtsanwälte & Notar.

Dr. Sebastian Sobota

Foto: Dr. Sebastian Sobota

ist seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Betzler und an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis tätig. Er ist spezialisiert auf das Strafrecht (insbesondere Wirtschafts-, Steuer- und Betäubungsmittelstrafrecht) und verteidigt aktuell u.a. in einem „Cum/Ex“-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sog. Legal Highs.

Dr. Sobota ist regelmäßig Dozent in Fortbildungen (etwa für Unternehmens-/Fachverbände und Einrichtungen der Suchthilfe) und seit Herbst 2020 Lehrbeauftragter für fachbezogene Rechtskunde beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Daneben engagiert er sich ehrenamtlich für mittellose Menschen/Suchtkranke, u.a. im Projekt „Erste Rechtshilfe“ des Zentrums für interdisziplinäre Forensik (ZiF) an der Universität Mainz in Kooperation mit der städtischen Jugend- und Drogenberatung „Brücke“.

Zuvor hat Dr. Sobota von 2005 bis 2010 an der Universität Mainz Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrecht/Kriminologie studiert. Nach dem ersten Examen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Erb), daneben freier Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie (Prof. Dr. Dr. Bock) sowie bei einem Strafverteidiger. Im Jahr 2014 wurde Dr. Sobota mit einer Arbeit zum Sanktionenrecht promoviert, die mit dem Förderpreis der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet wurde. Von 2014 bis 2016 absolvierte er das Rechtsreferendariat mit Stationen u.a. in der Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und in einer auf das (Wirtschafts-)Strafrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt /M. Im März 2016 legte er die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit habilitiert sich Dr. Sobota mit einer Arbeit zum Strafprozessrecht an der Universität Mainz. Von April 2016 bis September 2023 war er Akademischer Rat auf Zeit am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Erb) und hat dort u.a. Vorlesungen zum Strafrecht/Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht und Sanktionenrecht gehalten (Auszeichnung mit dem Lehrpreis der Universität Mainz 2022). Im Wintersemester 2022/23 hat Dr. Sobota die Professur für Kriminologie an der Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg vertreten.

Veröffentlichungen (Auswahl):

  • Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG), abrufbar auf der Homepage des Bundestag (gemeinsam mit Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Justine Diebel).
  • Cannabisgesetz – Fortschritt im Rückwärtsgang, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 07/2023, S.194-197 (gemeinsam mit Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu).
  • „Klimaprotest“ durch Straßenblockaden – eine strafrechtliche und kriminologische Einordnung, in: StudZR (Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft) 1/2023, S. 123-140.
  • Interpunktionsfehler im NpSG: Re-Legalisierung statt Pönalisierung, in: Strafverteidiger (StV) 04/2023, S. 282-285 (gemeinsam mit Dr. rer. nat. Annika Klose und Dr.-Ing. Lukas Mirko Reinold).
  • „Wenn die Ampel auf Grün schaltet...“: Neuralgische Punkte einer Cannabisfreigabe, in Neue Kriminalpolitik (NK) 02/2022, S. 228-242 (gemeinsam mit Prof. Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu und Dr. Sören Lichtenthäler)
  • Zur Strafbarkeit des unaufgeforderten „Dickpic“-Versands, in: Juristische Rundschau (JR) 2022, online unter https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/juru-2022-2139/html und in Heft 5/2022, S. 237-242 (gemeinsam mit Christian Gerecke).
  • Anmerkung zu OLG Bamberg, Beschluss vom 08.06.2021 – 1 Ws 290/21 (Postulationsfähigkeit von Hochschullehrern im Klageerzwingungsverfahren), in: StV 02/2022, S. 139-140.
  • Die strafrechtliche Revision im Assessorexamen, Verlag C.H. Beck, München, 2. Aufl. 2021 (gemeinsam mit Dr. Tobias Wipplinger).
  • Razzien in Hanfläden – Untersuchungshaft wegen Hanfblütentees, in: Legal Tribune ONLINE (LTO), 17.04.2019, https://www.lto.de/persistent/a_id/34963/.
  • Strafe ist genug (zur Kostentragungspflicht des Verurteilten), in: Frankfurter Allgemeine Einspruch – die F.A.Z. für Juristen, Magazin vom 31.10.2018.
  • Die Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist, in: NStZ 2018, S. 72-77 (gemeinsam mit Dr. Marcus Loose).
  • Die Nebenfolge im System strafrechtlicher Sanktionen, Verlag Duncker & Humblot, Berlin, 2015.
  • Zur Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von besonders schwerem Fall und besonderem gesetzlichen Milderungsgrund, in: HRRS 2015, S. 339-345.
  • § 29 I 1 Nr. 10 BtMG – ein ‚Damoklesschwert‘ über der akzeptierenden Drogenhilfe, in: Strafverteidiger (StV) 10/2014, S. 639-643 (gemeinsam mit Jan Zopfs).
  • Schieflage II. – Risiken und Nebenwirkungen des geltenden BtMG, in: Strafverteidiger (StV) 11/2013, S. 724-728 (gemeinsam mit Christoph Schallert).
  • Bandenmäßiger Anbau zum Eigenkonsum? Zur Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Bandenbegriffs im BtMG, in: NStZ 2013, S. 509-514.
  • Sicherungsverwahrung: Das Bundesverfassungsgericht als Erfüllungsgehilfe eines gehetzten Gesetzgebers?, in: NK 2012, S. 106-112 (gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Michael Bock).

Presseberichte und veröffentlichte Gerichtsentscheidungen (Auswahl):