Ute Daum
absolvierte zunächst eine Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda, bevor sie im Anschluss daran das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Mainz aufnahm.
Bereits während des folgenden Referendariats arbeitete Frau Daum nebenbei in einer Rechtsanwaltskanzlei und absolvierte den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens und Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin 1996 wurde Frau Daum sodann Anfang 2000 aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Zusatzqualifikation „Fachanwältin für Familienrecht“ vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt verliehen.
Von 2010 bis 2012 übte Frau Daum zusätzlich eine Lehrtätigkeit an der Juristischen Fakultät in Würzburg aus. Seit Februar 2012 ist Frau Daum in unserer Kanzlei tätig mit den Schwerpunktgebieten des Familienrechts sowie des Verkehrsrechts.
Von Beginn ihrer Schwerpunkttätigkeit im Familienrecht an ist Frau Rechtsanwältin Daum stets mit großem Engagement bemüht, die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen, ohne allerdings die gerade im Bereich des Familienrechts erforderliche Sensibilität aus den Augen zu verlieren. Vorrangiges Ziel ist daher das Anstreben einer insgesamt einvernehmlichen und umfassenden außergerichtlichen Regelung, um die in der Regel für alle Beteiligten einer familienrechtlichen Auseinandersetzung belastende Phase so kurz als möglich zu halten und zeit- und kostenintensive Prozesse zu vermeiden.
Im Verkehrsrecht ist Frau Daum seit Eintritt in die Kanzlei mit allen Fragen des Schadensrechts nach Verkehrsunfällen befasst, was neben Sachschäden auch Personenschäden umfasst, weiterhin vertritt sie Mandanten im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, in Führerscheinangelegenheiten sowie in allen Fragen rund um den Pkw-Kauf. Nachdem sie den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht erfolgreich absolviert hatte, wurde Frau Daum aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im März 2019 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Zusatzqualifikation „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ verliehen.