Dr. Claus Steiner
ist nach seinem Rechtsstudium an der Universität Heidelberg, Promotion 1957 mit einer staatsrechtlichen Dissertation, Referendariat und "Großem Staatsexamen" seit 1959 als Rechtsanwalt in Wiesbaden zugelassen. Er war von 1959 bis 1978 Syndikus und später Direktor mit Gerneralvollmacht einer der namhaftesten deutschen Hypothekenbanken am Bankenplatz Frankfurt am Main und von 1978 bis zum Eintritt in den Ruhestand 1990 Vorstandsmitglied eines großen damals öffentlich-rechtlichen, heute privatisierten Realkreditinstituts.
Dr. Steiner schloß sich nach seiner Pensionierung ab 1990 der Sozietät an, mit deren Partnern er schon zuvor kollegial und freundschaftlich verbunden war. Er befaßt sich hier neben immobilienrechtlichen, bankenrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen und maklerrechtlichen Fragen mit seiner besonderen "Liebhaberei", dem Erbrecht und der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Mit seiner 1990 im Verlag Fritz Knapp in Frankfurt a. M. erschienenen ca. 200-seitigen Broschüre "Vermögen vererben – Vermögen erben" hat er versucht, erbrechtliche Fragen einem breiteren Publikum und insbesondere auch dem Beratungspersonal in den Banken näher zu bringen und Problembewußtsein zu schaffen. Ferner ist 1992 im gleichen Verlag die spezifisch für Bankmitarbeiter bestimmte Broschüre "Banken und Sparkassen als Immobilienmakler" erschienen, die einen Überblick, über das Gebiet des Maklerrechts vermittelt. In den 70er und 80er Jahren waren bereits eine größere Zahl von Fachbeiträgen zu Problemen des Realkredits in der einschlägigen Fachpresse veröffentlicht worden. Dr. Steiner ist seit Jahren ständiger Mitarbeiter für bankrechtliche Fragen und Gerichtsentscheidungen des führenden Bankenfachorgans "Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen".