Peter Quast
absolvierte zunächst eine Banklehre bei der Deutschen Bank, bevor er an der Universität Mainz das Studium der Rechtswissenschaften aufnahm. Während des Studiums arbeitete Herr Rechtsanwalt Quast weiterhin nebenher als Bankkaufmann sowie zu einem späteren Zeitpunkt in der Verwaltung eines privaten Fernsehsenders. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung wählte er den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht und war während seines Referendariats unter anderem in der Rechtsabteilung einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt beschäftigt.
Herr Quast trat im Jahr 2000 als Referendar in unsere Kanzlei ein und ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dem 01.04.2014 führt Herr Quast die Kanzlei gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Fleischer als Partnerschaftsgesellschaft. Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind – aufbauend auf der langen Tradition der Kanzlei – das Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie das Erbrecht. Im Jahre 2005 absolvierte Herr Quast bei der Deutschen Anwalt Akademie die Fachanwaltslehrgänge im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht und bekam im Januar 2007 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.
Im Bereich des Verkehrsrechts vertritt Herr Quast bundesweit Mandanten in Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten sowie in Unfallsachen, wobei zu seinen Kernkompetenzen insbesondere auch die Abwicklung schwerer Personenschäden nach Verkehrsunfällen zählt. Ständige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in den vorgenannten Bereichen sind für Herrn Quast selbstverständlich, um bei der Bearbeitung seiner Mandate auch stets die neueste Entwicklung der Rechtsprechung präsent zu haben. Herr Quast ist daneben auch als ADAC-Vertragsanwalt tätig und setzt damit die langjährige entsprechende Tätigkeit von Herrn Dr. Betzler fort.
Im September 2020 hat Herr Quast die notarielle Fachprüfung mit Erfolg bestanden und wurde im Mai 2021 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zum Notar ernannt.
Entsprechend der Kanzleiphilosophie ist es das Anliegen von Herrn Quast, die Interessen der Mandanten mit größtmöglichem Einsatz außergerichtlich durchzusetzen, was in einem Großteil der Fälle auch gelingt.
Sollte sich eine gerichtliche Klärung dennoch nicht vermeiden lassen, so vertritt Herr Quast auch hierbei die Interessen der Mandanten mit allem Nachdruck.