Prof. Dr. Jennifer Antomo
studierte von 2006 bis 2011 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Nach dem Ersten Staatsexamen war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt und im Anschluss daran am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mainz tätig. Ein Stipendium ermöglichte ihr einen Forschungsaufenthalt an der New York University School of Law (NYU). 2016 wurde Frau Dr. Antomo mit einer Arbeit zum internationalen Zivilverfahrensrecht promoviert. Für ihre Dissertation wurde sie mit dem Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung ausgezeichnet.
Ebenfalls im Jahr 2016 schloss Frau Dr. Antomo ihr Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit dem Zweiten Staatsexamen ab, nachdem sie die Referendarsstationen u.a. bei einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt im Bereich Prozessführung und bei einer Wirtschaftskanzlei in London im Bereich Gesellschaftsrecht verbracht hatte.
Nach dem Referendariat wurde Frau Dr. Antomo zur Akademischen Rätin a.Z. an der Universität Mainz ernannt. Ihre Lehrtätigkeit brachte sie zu Gastdozenturen nach Griechenland, Estland und Ungarn und wurde 2017 mit dem Lehrpreis der Universität Mainz ausgezeichnet.
Im September 2018 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin und der Eintritt in die Kanzlei Dr. Betzler, wo sie bis Ende August 2022 tätig war.
Im September 2022 wurde Frau Dr. Antomo zur Professorin auf Lebenszeit an der Hochschule Mainz für die Fächer Wirtschaftsprivatrecht, Vertragsgestaltung und Rechtsdurchsetzung ernannt, weshalb sie ihre Rechtsanwaltszulassung aufgegeben hat. Seither ist sie weiterhin als kooperierendes Mitglied mit der Kanzlei Dr. Betzler verbunden und unterstützt die Mandate der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beratend und begutachtend. Eigene Mandate bearbeitet Frau Dr. Antomo nicht.
Frau Dr. Antomo publiziert regelmäßig in Büchern und Fachzeitschriften und hält wissenschaftliche Vorträge im Bereich des Vertragsrechts, des Familienrechts und des Zivilverfahrensrechts einschließlich der internationalen Bezüge.
Veröffentlichungen (Auswahl):
- Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung? Mohr Siebeck 2017 (XXXVI, 719 Seiten)
- Kommentierung der Art. 1-3 Brüssel Ia-VO, in: Vorwerk/Wolf (Hrsg.), BeckOK ZPO (fortlaufend seit der 34. Edition mit Stand: 01.09.2019)
- Kommentierung der §§ 1303-1320 BGB, in: Kaiser/Schnitzler/Schilling/Sanders (Hrsg.), NomosKommentar BGB, Band 4: Familienrecht, 4. Auflage 2021, S. 32-98
- Begründung von Mietverhältnis und Wohngemeinschaft, in: v. Bressensdorf/Staake (Hrsg.), Rechtshandbuch Wohngemeinschaften, 2019, S. 15-49
- Die Scheidung außerhalb gerichtlicher Verfahren – Teil 1 (FF 2022, 197) und Teil 2 (FF 2022, 224)
- Reformbedarf bei der Anerkennung von Privatscheidungen, in: NZFam 2018, 243-249
- Anerkennung ausländischer Privatscheidungen – Rom III-Verordnung analog?, in: NJW 2018, 435-438
- Verbot von Kinderehen?, in: ZRP 2017, 79-82
- Kinderehen, ordre public und Gesetzesreform, in: NJW 2016, 3558-3563
- Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, in: NJW 2015, 2919-2922
- Zum Verhältnis zwischen § 89b HGB sowie anderen Eingriffsnormen und internationalen Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarungen, in: IHR 2013, 225-236
- Zum Inkrafttreten der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, in: FamRZ 2013, 665-670 (gemeinsam mit Peter Huber )
- Das auf internationale Gerichtsstandsvereinbarungen nach § 38 ZPO anwendbare Recht, in: ZZPInt 17 (2012), 183-205