Dr. Karin Schenk
studierte in Mainz an der Johannes-Gutenberg-Universität, bei der sie sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen ablegte und jeweils mit Prädikatsnote abschloss. Frau Dr. Schenk ist seit 1999 als Rechtsanwältin zugelassen. Im Jahr 2002 promovierte sie neben ihrer Tätigkeit in einer insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei mit einer Dissertation im Gesellschafts-/Insolvenzrecht. Nachfolgend war sie in einer mittelständischen Kanzlei in Frankfurt und sodann in Mainz tätig, wobei ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Gesellschafts-, Vertrags- und Bankrecht lagen. Aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde ihr im Mai 2008 die Zusatzqualifikation „Fachanwältin im Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen.
Der Kanzleiphilosophie entsprechend steht auch für Frau Dr. Schenk die Beratung und die außergerichtliche Beilegung von Streitfällen im Vordergrund. Bei einer nicht zu vermeidenden gerichtlichen Klärung vertritt sie die Interessen und Rechte der Mandanten entschieden auch vor Gericht.